Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 
Stephan Schrader (Strandgänger)
(Stand: Dezember 2023)

Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Stephan Schrader, Dellenberg 2, 24235 Laboe, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Strandgaenger“ (nachstehend: „Strandgaenger“) mit Unternehmern in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden: Kunden). Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen der Kunden gelten nicht, es sei denn, Strandgaenger hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen Strandgaenger und den Kunden haben stets Vorrang vor diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

Angebot und Vertragsschluss

Strandgaenger bietet neue Waren, vor allem Bekleidungsutensilien, zum Kauf an.

Auf eine Anfrage des Kunden, übersendet Strandgaenger per Brief oder E-Mail ein Angebot. Alle Angebote von Strandgaenger sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann Strandgaenger innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder Ausführung der Bestellung / des Auftrags annehmen. Der Kunde hat außerdem die Möglichkeit, per E-Mail, mündlich, fernmündlich oder schriftlich Strandgaenger ein Angebot zu unterbreiten oder Informationen anzufragen.

Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Strandgaenger und den Kunden ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen durch Strandgaenger vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von Strandgaenger nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen.

Angaben von Strandgaenger zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie die Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

Preise, Zahlung und Versandkosten

Alle in dem Angebot aufgeführten Preise, verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die im Rahmen der von dem Kunden gewünschten Lieferung entstehenden Versandkosten werden im Angebot aufgeführt und sind vom Kunden zu tragen, wenn nicht anders vereinbart.

Rechnungsbeträge sind innerhalb von vierzehn Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei Strandgaenger.

Strandgaenger ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von Strandgaenger durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

Zahlungsverzug und Insolvenz des Kunden

Gerät der Kunde mit einer fälligen Teilzahlung ganz oder zu mindestens 20% mehr als zehn Tage in Verzug und ist eine von Strandgaenger gesetzte angemessene Zahlungsfrist erfolglos verstrichen, oder wird über das Vermögen des Kunden Insolvenzantrag gestellt und dieser nicht binnen 20 Tagen ab dem Datum der Antragstellung zurückgenommen, ist Strandgaenger zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In der Abholung der Vorbehaltsware durch Strandgaenger liegt eine entsprechende Rücktrittserklärung.

Wird über das Vermögen des Kunden Insolvenzantrag gestellt und dieser nicht binnen 20 Tagen ab dem Datum der Antragstellung zurückgenommen, ist Strandgaenger zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In der Abholung der Vorbehaltsware durch Strandgaenger liegt eine entsprechende Rücktrittserklärung. Kommt der Kunde dem Herausgabeverlangen nicht nach oder drohen Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware, ist Strandgaenger berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Hierzu darf Strandgaenger den Standort der Vorbehaltsware betreten. Durch diese Maßnahme anfallende Rücknahmekosten trägt der Kunde.

Lieferung, Warenverfügbarkeit und Rücktritt

Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert.

Angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Übersendung der Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt (außer beim Rechnungskauf).

Von Strandgaenger in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

Die Sendung wird durch Strandgaenger nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

Sind zum Zeitpunkt der Anfrage des Kunden keine oder nicht ausreichend Exemplare des ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt Strandgaenger dem Kunden dies unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht Strandgaenger von einem entsprechenden Angebot ab.

Strandgaenger haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten – ein kongruentes Deckungsgeschäft vorausgesetzt) verursacht worden sind, die Strandgaenger nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse Strandgaenger die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Strandgaenger zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Strandgaenger vom Vertrag zurücktreten.

Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von Strandgaenger; im Fall, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die Strandgaenger im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist).

Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch Strandgaenger betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages (netto) der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufener Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.

Sachmängelgewährleistung, Garantie

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Übergabe oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen durch Strandgaenger oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

Die übergebenen Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn Strandgaenger nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge Strandgaenger nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen von Strandgaenger ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an Strandgaenger zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet Strandgaenger die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist Strandgaenger, nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl, zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von Strandgaenger, kann der Kunde unter den in § 9 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

Die Haftung von Strandgaenger auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Paragraphen eingeschränkt.

Strandgaenger haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Soweit Strandgaenger gemäß Absatz 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Strandgaenger bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Strandgaenger.

Soweit Strandgaenger technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Die Einschränkungen dieses Paragraphen gelten nicht für die Haftung von Strandgaenger wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

Schlussbestimmungen

Auf Verträge zwischen Strandgaenger und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Strandgaenger der Sitz von Strandgaenger. Das gleiche gilt, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.